Rechtsprechung
BFH, 07.03.1961 - I 289/60 U |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,2214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer klaren, eindeutigen und abschliessenden Vereinbarung als Anerkennungsvoraussetzung eines Gesellschaftsverhältnisses zwischen Eheleuten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 73, 228
- DB 1961, 1052
- BStBl III 1961, 351
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BFH, 07.03.1961 - I 289/60 U
Sie machten erstmals im Schreiben vom 26. März 1957 unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 4/54 vom 17. Januar 1957 (BStBl 1957 I S. 193) geltend, es müsse eine Gewinnverteilung erfolgen. - BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57
Ehegatten-Mitwirkungsverträge
Auszug aus BFH, 07.03.1961 - I 289/60 U
Die Vorschrift schließt es aus, allein aus der Mitwirkung des einen Ehegatten im Beruf oder im Betrieb des anderen auf das Vorliegen eines Rechtsverhältnisses zu schließen, das auf die Teilung der unter Mitwirkung eines Ehegatten erzielten Einkünfte gerichtet ist (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 23/57, 1 BvL 34/57 vom 14. April 1959, BStBl 1959 I S. 204). - BFH, 19.02.1960 - I 170/59 S
Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten - Einbringung der Arbeitskraft in eine …
Auszug aus BFH, 07.03.1961 - I 289/60 U
Da somit eine ernsthafte Vereinbarung der Eheleute zur Regelung ihrer bürgerlich-rechtlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht festzustellen ist, kann auch ein mitunternehmerähnliches Verhältnis zwischen ihnen nicht bejaht werden (Urteile des Bundesfinanzhofs I 233/59 U a.a.O. und I 170/59 S vom 19. Februar 1960, BStBl 1960 III S. 159, Slg. Bd. 70 S. 422). - BFH, 01.09.1959 - I 48/59 U
Vereinbarung eines Gesellschaftsverhältnisses durch Ehegatten - Ernsthaftigkeit …
Auszug aus BFH, 07.03.1961 - I 289/60 U
Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof ein Gesellschaftsverhältnis zwischen Ehegatten nur dann anerkannt, wenn eine klare und eindeutige Vereinbarung vorlag und das Gesellschaftsverhältnis entsprechend der Vereinbarung vollzogen wurde (Urteile I 48/59 U vom 1. September 1959 und I 30/59 U vom 5. Mai/29. September 1959, BStBl 1960 III S. 35, 44, Slg. Bd. 70 S. 93, 114). - BFH, 16.02.1960 - I 233/59 U
Mitwirkung im Rahmen der Mitunternehmerschaft des Ehemannes - …
Auszug aus BFH, 07.03.1961 - I 289/60 U
Abmachungen, die ohne echte bürgerlich-rechtliche Grundlage nur der Steuerbehörde gegenüber geltend gemacht werden, um eine Minderung der Steuerbelastung zu erreichen, können nicht anerkannt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs I 233/59 U vom 16. Februar 1960, BStBl 1960 III S. 157, Slg. Bd. 70 S. 417).
- BFH, 14.08.1986 - IV R 248/84
Zur Mitunternehmerschaft von Ehegatten in der Land- und Forstwirtschaft bei …
Einschränkungen gegenüber dem Zivilrecht können sich im Steuerrecht jedoch durch die Forderung des Nachweises ernster und klarer Vereinbarungen und ihrer tatsächlichen Durchführung bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen ergeben, was jedoch nicht ausschließt, daß die Verträge nur stillschweigend zustandegekommen sein können (vgl. Urteile des BFH vom 7. März 1961 I 289/60 U, BFHE 73, 228, BStBl III 1961, 351, und vom 27. Februar 1962 I 140/61 U, BFHE 74, 574, BStBl III 1962, 214). - BFH, 24.05.1962 - IV 146/61 U
Steuerliche Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten
Wenn also im Streitfall die Ehegatten bereits seit Beginn der Mitarbeit der Ehefrau von dem Abschluß klarer Vereinbarungen abgesehen haben, so erlaubt dies den Schluß, daß ihnen ernsthaft daran noch nicht gelegen war (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs I 289/60 U vom 7. März 1961, BStBl 1961 III S. 351, Slg. Bd. 73 S. 228). - BFH, 08.03.1962 - IV 168/60 U
Voraussetzung einer Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Eheleuten
Wenn also im Streitfall die Ehegalten ab dem Jahr 1951, dem Zeitpunkt des Beginns der Mitarbeit der Ehefrau, offensichtlich im Hinblick auf die steuerrechtliche Wirkungslosigkeit von dem ausdrücklichen Abschluß eines Arbeitsvertrages abgesehen haben, so erlaubt dies den Schluß, daß ihnen ernsthaft daran auch nicht gelegen war (vgl. auch das Urteil des Bundesfinanzhofs I 289/60 U vom 7. März 1961, Slg. Bd. 73 S. 228).